Ihre Leute nutzen
längst KI.
Die Frage ist,
was Sie dafür tun.
Die KI-Verordnung verlangt von jedem Betrieb, der KI einsetzt, Maßnahmen zur KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden — seit Februar 2025, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir schulen Ihr Team an den Werkzeugen, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind. Und Sie haben danach den Nachweis in der Hand.
- 01Gilt seit 2. Februar 2025Für Anbieter und für Betreiber von KI-Systemen. Ohne Größenschwelle.
- 02Betrifft fast jeden BetriebAuch Übersetzungs-, Schreib- und Office-Assistenten sind KI-Systeme.
- 03Kein Zertifikat nötigVerlangt wird eine passende Maßnahme — und dass Sie sie belegen können.
Was Artikel 4 der KI-Verordnung
von Ihnen verlangt
Artikel 4 ist die einzige Pflicht der KI-Verordnung, die praktisch jeden Betrieb trifft — vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Sie gilt seit 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital Omnibus im Juli 2026 neu gefasst.
Wer betroffen ist
Jeder, der KI-Systeme beruflich einsetzt oder anbietet. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe — lediglich die Bußgeldrahmen fallen für KMU milder aus.
Was sich 2026 geändert hat
Aus der Pflicht, Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, ihre Entwicklung zu unterstützen. Milder formuliert — aber nicht abgeschafft.
Was „angemessen“ heißt
Die Maßnahme muss zum tatsächlichen Einsatz passen. Wer nur Texte diktiert, braucht anderes als wer Code oder Angebote erzeugen lässt.
Warum trotzdem handeln
Im Streitfall zählt, was Sie belegen können — gegenüber Behörde, Kunde, Versicherung und Mitarbeitendem. Ohne Dokumentation gibt es nichts zu belegen.
Was heute gilt — und was noch kommt
Die viel zitierte Fristverschiebung des Digital Omnibus betrifft die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme. Die Pflichten, die Ihren Betrieb heute treffen, sind davon nicht berührt.
Ein halber Tag. Danach haben Sie es
schriftlich.
Wir schulen nicht an Beispielen aus dem Lehrbuch, sondern an den Werkzeugen und Vorgängen, die es bei Ihnen wirklich gibt.
Was ist überhaupt im Haus?
Kurzer Vorabtermin, meist telefonisch.
Wir klären, welche KI-Werkzeuge bei Ihnen tatsächlich verwendet werden — erfahrungsgemäß sind es mehr, als die Geschäftsführung annimmt. Daraus ergibt sich, wer welche Schulungstiefe braucht: Wer nur Texte formulieren lässt, benötigt anderes als wer Angebote, Auswertungen oder Code erzeugen lässt.
Im Betrieb, an Ihren Werkzeugen
Halbtägig, in Gruppen, mit Zeit für Fragen.
Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Praxis in einem Durchgang. Kein Frontalvortrag über Technik, sondern konkrete Handgriffe: Was gehört in ein solches System hinein, was auf keinen Fall, und woran erkennt man ein Ergebnis, dem man nicht trauen sollte.
Das Papier, auf das es ankommt
Fertig ausgearbeitet, zur Ablage.
Sie erhalten Teilnehmerliste, Inhaltsübersicht und Datum sowie eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene KI-Nutzungsrichtlinie. Damit können Sie die getroffene Maßnahme jederzeit belegen — gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber Auftraggebern, die das inzwischen abfragen.
Was wir durchgehen
Sechs Blöcke, gewichtet nach dem, was in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommt.
Wie diese Systeme arbeiten
Warum eine KI überzeugend klingen kann und trotzdem falsch liegt — und woran man das im Arbeitsalltag erkennt.
Der rechtliche Rahmen
KI-Verordnung, Rollen, Fristen. Reduziert auf das, was für Ihren Betrieb tatsächlich Folgen hat.
Was verboten ist
Die Praktiken nach Art. 5 — etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Wichtig für alle, die mit Video- und Zutrittstechnik zu tun haben.
Daten und Geheimnisse
Was in ein öffentlich zugängliches KI-Werkzeug hineindarf und was nicht. Kundendaten, Kalkulationen, Personalunterlagen.
Gute und schlechte Eingaben
Praktischer Teil: Wie man eine Aufgabe so stellt, dass ein brauchbares Ergebnis herauskommt — an Ihren eigenen Fällen geübt.
Wann ein Mensch entscheiden muss
Wo die Verordnung menschliche Aufsicht verlangt und wo der Hausverstand es ohnehin gebietet.
Vier Sätze, die wir
immer wieder hören
Was Sie danach in der Hand halten
Schulungsnachweis
Teilnehmerliste, Inhalte, Dauer und Datum — die Dokumentation der getroffenen Maßnahme.
KI-Nutzungsrichtlinie
Eine kurze, verständliche Hausregel: welche Werkzeuge erlaubt sind, was hineindarf, wer freigibt.
Werkzeugliste
Übersicht der im Betrieb eingesetzten KI-Anwendungen samt Zweck — Grundlage für jede weitere Prüfung.
Ansprechperson
Eine benannte Stelle im Haus für Fragen und neue Werkzeuge, damit das Thema nicht wieder einschläft.
Sie wollen KI nicht nur beherrschen, sondern nutzen?
Wenn nach der Schulung die Frage aufkommt, wo sich Arbeit tatsächlich einsparen lässt, sehen wir uns das im Betrieb an — mit der Geschäftsführung und mit den Mitarbeitenden.
Sagen Sie uns, womit Ihre Leute arbeiten.
Den Rest klären wir im Gespräch.
Ein kurzes Erstgespräch kostet Sie nichts und ergibt eine ehrliche Einschätzung, welche Schulungstiefe Ihr Betrieb braucht — und welche nicht.
Unsere Schulung vermittelt KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 der KI-Verordnung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Anwendungen bleibt Ihrer Rechtsvertretung vorbehalten. Stand der dargestellten Rechtslage: August 2026.

