Leistungen · KI-Schulung

Ihre Leute nutzen
längst KI.
Die Frage ist,
was Sie dafür tun.

Die KI-Verordnung verlangt von jedem Betrieb, der KI einsetzt, Maßnahmen zur KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden — seit Februar 2025, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir schulen Ihr Team an den Werkzeugen, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind. Und Sie haben danach den Nachweis in der Hand.

Kurz gefasst
  • 01
    Gilt seit 2. Februar 2025Für Anbieter und für Betreiber von KI-Systemen. Ohne Größenschwelle.
  • 02
    Betrifft fast jeden BetriebAuch Übersetzungs-, Schreib- und Office-Assistenten sind KI-Systeme.
  • 03
    Kein Zertifikat nötigVerlangt wird eine passende Maßnahme — und dass Sie sie belegen können.
Die Pflicht

Was Artikel 4 der KI-Verordnung
von Ihnen verlangt

Artikel 4 ist die einzige Pflicht der KI-Verordnung, die praktisch jeden Betrieb trifft — vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Sie gilt seit 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital Omnibus im Juli 2026 neu gefasst.

Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Eine Garantie für ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen ist damit nicht verbunden. Sinngemäß nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 i.d.F. der VO (EU) 2026/1744

Wer betroffen ist

Jeder, der KI-Systeme beruflich einsetzt oder anbietet. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe — lediglich die Bußgeldrahmen fallen für KMU milder aus.

Was sich 2026 geändert hat

Aus der Pflicht, Kompetenz sicherzustellen, wurde die Pflicht, ihre Entwicklung zu unterstützen. Milder formuliert — aber nicht abgeschafft.

Was „angemessen“ heißt

Die Maßnahme muss zum tatsächlichen Einsatz passen. Wer nur Texte diktiert, braucht anderes als wer Code oder Angebote erzeugen lässt.

Warum trotzdem handeln

Im Streitfall zählt, was Sie belegen können — gegenüber Behörde, Kunde, Versicherung und Mitarbeitendem. Ohne Dokumentation gibt es nichts zu belegen.

Zeitplan

Was heute gilt — und was noch kommt

Die viel zitierte Fristverschiebung des Digital Omnibus betrifft die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme. Die Pflichten, die Ihren Betrieb heute treffen, sind davon nicht berührt.

02.02.2025gilt
KI-Kompetenz (Art. 4)Maßnahmen zur KI-Kompetenz des Personals. Betrifft Anbieter und Betreiber.
02.08.2025gilt
Verbotene Praktiken und SanktionenArt. 5 wird sanktionsbewehrt, Bußgelder bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
27.07.2026gilt
Digital Omnibus tritt in KraftVO (EU) 2026/1744 fasst Art. 4 neu und verschiebt die Hochrisiko-Fristen.
02.08.2026gilt
Transparenzpflichten (Art. 50)Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen.
02.12.2027kommt
Hochrisiko-Systeme nach Anhang IIIUnter anderem biometrische Systeme, Personalauswahl und Bonitätsbewertung.
02.08.2028kommt
Hochrisiko-KI in geregelten ProduktenKI-Komponenten in Produkten des Produktsicherheitsrechts (Anhang I).
Ablauf

Ein halber Tag. Danach haben Sie es
schriftlich.

Wir schulen nicht an Beispielen aus dem Lehrbuch, sondern an den Werkzeugen und Vorgängen, die es bei Ihnen wirklich gibt.

01Bestandsaufnahme

Was ist überhaupt im Haus?

Kurzer Vorabtermin, meist telefonisch.

Wir klären, welche KI-Werkzeuge bei Ihnen tatsächlich verwendet werden — erfahrungsgemäß sind es mehr, als die Geschäftsführung annimmt. Daraus ergibt sich, wer welche Schulungstiefe braucht: Wer nur Texte formulieren lässt, benötigt anderes als wer Angebote, Auswertungen oder Code erzeugen lässt.

02Schulung

Im Betrieb, an Ihren Werkzeugen

Halbtägig, in Gruppen, mit Zeit für Fragen.

Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Praxis in einem Durchgang. Kein Frontalvortrag über Technik, sondern konkrete Handgriffe: Was gehört in ein solches System hinein, was auf keinen Fall, und woran erkennt man ein Ergebnis, dem man nicht trauen sollte.

03Nachweis

Das Papier, auf das es ankommt

Fertig ausgearbeitet, zur Ablage.

Sie erhalten Teilnehmerliste, Inhaltsübersicht und Datum sowie eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene KI-Nutzungsrichtlinie. Damit können Sie die getroffene Maßnahme jederzeit belegen — gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber Auftraggebern, die das inzwischen abfragen.

Inhalte

Was wir durchgehen

Sechs Blöcke, gewichtet nach dem, was in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommt.

Wie diese Systeme arbeiten

Warum eine KI überzeugend klingen kann und trotzdem falsch liegt — und woran man das im Arbeitsalltag erkennt.

Der rechtliche Rahmen

KI-Verordnung, Rollen, Fristen. Reduziert auf das, was für Ihren Betrieb tatsächlich Folgen hat.

Was verboten ist

Die Praktiken nach Art. 5 — etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Wichtig für alle, die mit Video- und Zutrittstechnik zu tun haben.

Daten und Geheimnisse

Was in ein öffentlich zugängliches KI-Werkzeug hineindarf und was nicht. Kundendaten, Kalkulationen, Personalunterlagen.

Gute und schlechte Eingaben

Praktischer Teil: Wie man eine Aufgabe so stellt, dass ein brauchbares Ergebnis herauskommt — an Ihren eigenen Fällen geübt.

Wann ein Mensch entscheiden muss

Wo die Verordnung menschliche Aufsicht verlangt und wo der Hausverstand es ohnehin gebietet.

Klarstellungen

Vier Sätze, die wir
immer wieder hören

„Bei uns wird keine KI eingesetzt.“
Fast immer doch. Übersetzungshilfen, Schreibassistenten in Office, Terminvorschläge, Rechtschreibkorrektur mit Formulierungsvorschlag — das sind KI-Systeme im Sinne der Verordnung. Die Frage ist nicht ob, sondern wo.
„Die Fristen wurden doch alle verschoben.“
Verschoben wurden die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme — auf Dezember 2027 und August 2028. Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt seit Februar 2025 und wurde nicht verschoben, sondern nur neu formuliert.
„Wir kaufen ein Zertifikat, dann passt das.“
Ein anerkanntes KI-Kompetenz-Zertifikat gibt es derzeit nicht. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu Ihrem tatsächlichen Einsatz passt und dokumentiert ist. Eine interne Schulung genügt dafür ausdrücklich.
„Das betrifft nur die Großen.“
Die Verordnung kennt keine Größenschwelle. Für KMU gelten mildere Bußgeldrahmen — eine Ausnahme von der Pflicht ist das nicht. Gerade kleine Betriebe geraten über Auftraggeber und Ausschreibungen unter Nachweisdruck.
Ergebnis

Was Sie danach in der Hand halten

Schulungsnachweis

Teilnehmerliste, Inhalte, Dauer und Datum — die Dokumentation der getroffenen Maßnahme.

KI-Nutzungsrichtlinie

Eine kurze, verständliche Hausregel: welche Werkzeuge erlaubt sind, was hineindarf, wer freigibt.

Werkzeugliste

Übersicht der im Betrieb eingesetzten KI-Anwendungen samt Zweck — Grundlage für jede weitere Prüfung.

Ansprechperson

Eine benannte Stelle im Haus für Fragen und neue Werkzeuge, damit das Thema nicht wieder einschläft.

Nächster Schritt

Sagen Sie uns, womit Ihre Leute arbeiten.
Den Rest klären wir im Gespräch.

Ein kurzes Erstgespräch kostet Sie nichts und ergibt eine ehrliche Einschätzung, welche Schulungstiefe Ihr Betrieb braucht — und welche nicht.

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