WMinfra Leistungen · Sicherheitstechnik
Zutritt regeln. Bilder nutzen. Sicherheit planbar machen.
Wir planen, errichten und betreuen Zutrittskontrolle und Videoüberwachung – für Bürogebäude, Betriebsgelände, Parkplätze und kommunale Anlagen. Gemeinsam mit unserem Partner BELI Infrastructure: von der Begehung über die Verkabelung bis zur datenschutzkonformen Übergabe.
Wer darf wann wohin – und wer kann es nachweisen?
Ein Schlüsselbund ist eine Momentaufnahme: Wer ihn hat, kommt überall hinein, und wenn er verloren geht, tauschen Sie den halben Schließplan. Eine Zutrittskontrolle bildet stattdessen ab, was tatsächlich gelten soll – welche Person, welche Tür, welche Zeit. Berechtigungen vergeben oder sperren Sie in Sekunden, jede Buchung bleibt nachvollziehbar.
Wir arbeiten mit Identifikationsmedien nach aktuellem Stand der Technik: verschlüsselte Karten und Transponder wie MIFARE DESFire EV3 oder LEGIC, Smartphone-Credentials über BLE und NFC, bei Bedarf ergänzt um PIN oder Biometrie. Je nach Tür kommen verkabelte Online-Leser, funkvernetzte Beschläge oder autarke Zylinder zum Einsatz – Systeme wie SALTO verbinden beide Welten, sodass auch Türen ohne Kabelweg im selben Berechtigungsplan liegen.
Fluchtwege bleiben Fluchtwege: Panik- und Fluchttürfunktionen nach EN 179 und EN 1125 planen wir von Anfang an mit, ebenso die Anbindung an Schranken, Aufzüge, Einbruchmelde- und Zeiterfassungssysteme. Errichtung und Dokumentation orientieren sich an EN 60839-11-1.
Typische Anwendungen: Bürogebäude und Technikräume, Produktions- und Lagerflächen, Parkplätze mit Schranke und Kennzeichenerkennung sowie Altstoff- und Wertstoffsammelzentren, in denen Bürgerinnen und Bürger identifiziert und Anlieferungen erfasst werden.
Leistungsumfang
- Berechtigungskonzept Zonen, Zeitzonen, Rollen, Vertretungen
- Identmedien DESFire EV3, LEGIC, Smartphone über BLE/NFC, PIN
- Türtechnik Online-Leser, Funkbeschläge, autarke Zylinder
- Fluchtwege Panikfunktion nach EN 179 und EN 1125
- Außenbereich Schranken, Poller, Kennzeichenerkennung
- ASZ & WSZ Bürger-Identifikation und Mengenerfassung
- Protokollierung revisionssichere Ereignisaufzeichnung
- Betrieb Einschulung, Wartung, Erweiterung, Störungsbehebung
Videoüberwachung, die nicht nur aufzeichnet
Eine Kamera, die alles aufnimmt und nichts erkennt, produziert Datenmüll. Wir planen vom Schutzziel her: Soll die Anlage abschrecken, einen Vorfall rekonstruieren, eine Person identifizieren oder einen Prozess überwachen? Daraus ergeben sich Kameraposition, Objektiv, Pixeldichte je Meter und Ausleuchtung – nicht umgekehrt.
Aktuelle IP-Kameras entscheiden bereits im Gerät, ob sich ein Mensch, ein Fahrzeug oder nur ein Ast im Bild bewegt. Das senkt Fehlalarme deutlich und macht Regeln praktikabel: Linienüberschreitung an der Grundstücksgrenze, Verweildauer an der Containerinsel, Kennzeichenerkennung an der Einfahrt. Aufgezeichnet wird mit H.265 und Smart Codec – die Speicherdauer rechnen wir vorab aus, statt sie zu schätzen.
Darunter liegt saubere Infrastruktur: PoE nach IEEE 802.3af/at, ein eigenes VLAN für die Kameras, gehärtete Gerätekonfiguration, ONVIF-konforme Komponenten (Profile S, T und G) sowie ausfallsichere Aufzeichnung aus Rekorder und Edge-Recording. Planung und Dokumentation orientieren sich an der Normenreihe EN 62676.
Genauso oft geht es gar nicht um Einbruch: Prozessüberwachung an der Waage, Sichtkontrolle an schwer einsehbaren Toren oder die Klärung, warum eine Anlieferung nicht dort steht, wo sie stehen sollte.
Leistungsumfang
- Kameratechnik Dome, Bullet, PTZ, Multisensor, Wärmebild
- Bildqualität WDR, Low-Light, IR, Pixeldichte je Schutzziel
- KI-Analytik Person/Fahrzeug, Linie, Verweildauer, Kennzeichen
- Aufzeichnung Rekorder, Edge-Recording, Failover, RAID
- Netzwerk PoE, eigenes VLAN, gehärtete Konfiguration
- Integration Zutritt, Einbruchmeldung, Gegensprechen
- Zugriff Rollen, Protokoll, gesicherter Fernzugriff
- Dokumentation Kamerapläne, Sichtfelder, Übergabeprotokoll
Datenschutz ist Teil der Planung, kein Nachtrag
Eine Videoanlage, die technisch funktioniert, aber rechtlich nicht haltbar ist, hilft niemandem. Wir klären die relevanten Punkte deshalb vor der Montage – und dokumentieren sie so, dass Sie sie im Anlassfall vorlegen können.
Zweck und Rechtsgrundlage
Vor der ersten Kamera steht die Frage, was geschützt werden soll. Zweck, berechtigtes Interesse und Interessenabwägung halten wir schriftlich fest.
Kennzeichnung und Information
Überwachte Bereiche werden vor dem Betreten erkennbar gekennzeichnet, samt der Informationen nach Art. 13 DSGVO.
Speicherdauer
In Österreich sind Aufnahmen grundsätzlich nach 72 Stunden zu löschen (§ 13 DSG). Längere Aufbewahrung muss begründet und protokolliert werden – die Anlage dimensionieren wir passend dazu.
Blickfeld begrenzen
Nachbargrundstücke und öffentlicher Grund werden per Privacy Masking dauerhaft ausgeblendet.
Verzeichnis und Folgenabschätzung
Wir liefern die technischen Angaben für Ihr Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) und, wo umfangreiche systematische Überwachung vorliegt, für die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35).
Zugriff nachvollziehbar
Wer Live-Bilder sehen, Aufzeichnungen auswerten oder exportieren darf, wird über Rollen geregelt und protokolliert.
Wir schaffen die technische und organisatorische Grundlage und dokumentieren sie nachvollziehbar. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall – insbesondere bei Arbeitnehmerbezug – trifft Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Rechtsberatung.
Von der Begehung bis zur Übergabe
Vier Schritte, die wir bei jedem Projekt gleich halten – vom Einzelobjekt bis zur Anlage über mehrere Standorte.
Begehung und Schutzziele
Wir sehen uns das Objekt an und klären, was tatsächlich geschützt werden soll. Ergebnis ist eine Prioritätenliste, keine Wunschliste.
Konzept und Angebot
Sie erhalten einen Anlagenplan mit Türen, Kamerapositionen, Sichtfeldern, Speicherdauer und Kosten – nachvollziehbar statt pauschal.
Errichtung
Verkabelung, Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme aus einer Hand, abgestimmt auf Ihren laufenden Betrieb.
Übergabe und Betreuung
Einschulung, Dokumentation, Übergabeprotokoll. Danach Wartung, Erweiterung und Störungsbehebung mit festen Ansprechpartnern.
Gemeinsam mit BELI Infrastructure
Die Sicherheitstechnik setzen wir gemeinsam mit BELI Infrastructure aus Bad Fischau-Brunn um. BELI bringt die Erfahrung aus zahlreichen Anlagen in Niederösterreich mit – IP-Videoüberwachung, Einbruchmeldetechnik, intelligente Zutrittslösungen sowie Bezahl- und Identifikationssysteme für Sammelzentren, Bäder und Parkanlagen. WMinfra bringt Planung, Infrastruktur und Netzwerk dazu.
Für Sie ändert das nichts an der Zuständigkeit: ein Ansprechpartner, ein Konzept, ein Übergabeprotokoll – auch wenn im Hintergrund zwei eingespielte Teams arbeiten.
BELI Infrastructure
- Sicherheitstechnik Video, Einbruchmeldung, Zutritt
- Bezahlsysteme Kassenautomaten und Webshop-Lösungen
- Sammelzentren Identifikation und Mengenerfassung
- IT-Services Cloud, Systembetreuung, Digitalisierung
- Medientechnik Besprechungs- und Konferenzräume
Was Kundinnen und Kunden vorab fragen
Was kostet eine Zutrittskontrolle?
Den Preis treibt selten die Software, sondern die Tür: Ob eine Tür verkabelt werden kann, ob sie Fluchtweg ist und ob Motorschloss oder Funkbeschlag nötig sind, macht den Unterschied. Deshalb bekommen Sie von uns eine Aufstellung je Tür statt einer Pauschale – und können entscheiden, welche Türen in der ersten Ausbaustufe dazugehören.
Dürfen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter filmen?
Eine Videoüberwachung, die der Kontrolle von Leistung und Verhalten dient, ist in Österreich nicht zulässig; zusätzlich sind Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertretung zu beachten. Zulässig ist Videoüberwachung typischerweise zum Schutz von Personen und Eigentum, wenn Zweck, Interessenabwägung und Speicherdauer dokumentiert sind. Wir planen die Anlage so, dass diese Grenze technisch abgebildet ist – die rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Rechtsberatung.
Können bestehende Kameras weiterverwendet werden?
Oft ja. Entscheidend sind Auflösung, Nachtverhalten und ob die Kameras ONVIF-konform und noch mit Firmware-Updates versorgt sind. Geräte ohne Sicherheitsupdates tauschen wir aus – eine Kamera ohne Patches ist ein offenes Netzwerkgerät, kein Sicherheitsgewinn.
Wie lange werden Aufnahmen gespeichert?
In der Regel 72 Stunden. Längere Speicherung ist nur mit Begründung und Protokollierung zulässig. Wir rechnen Bitrate, Kameraanzahl und Aufzeichnungsart durch und dimensionieren den Speicher exakt auf die vereinbarte Dauer.
Betreuen Sie auch Anlagen an mehreren Standorten?
Ja. Berechtigungen, Kameras und Auswertungen lassen sich standortübergreifend verwalten, mit getrennten Rollen je Standort. Für Gemeinden und Unternehmen mit mehreren Objekten ist das meist der eigentliche Gewinn gegenüber Insellösungen.
Reden wir über Ihr Objekt, nicht über Katalogseiten
Sie beschreiben, was schiefgehen darf und was nicht – wir sehen uns die Türen, Wege und Sichtachsen an und sagen Ihnen ehrlich, welche Maßnahme etwas bringt und welche nur Budget kostet.

